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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Verbindliche (fixe) Buchung

Gebuchte Termine sind per E-Mail zu bestätigen. Dabei sind Ort, genaue Uhrzeit (Beginn der Veranstaltung) und eine Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Kurzfristige Terminänderungen sind nur mit meiner Zustimmung möglich.

Storno einer fixen Buchung

Stornierungen durch den Veranstalter sind, aus welchen Gründen auch immer, bis 60 Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Sie bedürfen der Schriftform per E-Mail.

Unverbindliche Reservierung

Termine können unverbindlich auf unbestimmte Zeit reserviert werden, sofern für diesen Termin keine andere Reservierung oder fixe Buchung vorliegt. Geht bei mir eine weitere Anfrage für denselben Termin ein, informiere ich den Kunden mit der ersten Reservierung sofort per E-Mail an die Adresse, von der die Reservierung kam.

Der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt 48 Stunden Zeit, die Reservierung in eine verbindliche Buchung umzuwandeln. Andernfalls bin ich berechtigt, die Reservierung ohne weitere Verpflichtungen zu stornieren.

Geht bis zum reservierten Termin keine andere Anfrage ein und hat der Kunde bis dahin keine verbindliche Buchung per E-Mail bestätigt, bin ich nicht verpflichtet, das Engagement wahrzunehmen. Schadenersatzansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.

Platzbedarf

Der Platzbedarf richtet sich nach der Größe der Veranstaltung und der verwendeten Ton- und Lichtanlage.

Der Boden muss eben, fest und geschlossen sein. Nicht geeignet sind Rasen, Kies, Splitt, Rundkorn und Erde.

Strom

Der Veranstalter sorgt dafür, dass ein geeigneter Stromanschluss in unmittelbarer Nähe (maximal 5 m vom Standort) rechtzeitig vorhanden ist.

Es genügt ein 230-V-Anschluss mit 16 A Absicherung. Ist vor Ort kein Strom vorhanden (z. B. auf einer Berghütte), bringe ich nach vorheriger Absprache eine eigene Stromversorgung mit.

Sicherheit

Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Bühne bzw. mein Standort vor Witterung (Wasser, Sturm) geschützt ist. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Für Schäden an PA-Anlage, Licht, Mischpult oder Instrumenten durch Witterung, Stromschwankungen oder Vandalismus haftet der Veranstalter.

Spielzeit

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Spielzeit 3 Stunden, verteilt auf höchstens 4 Stunden (z. B. 20 bis 24 Uhr), inklusive 3 Pausen à 20 Minuten. Der Veranstalter kann das Abendprogramm in dieser Zeit frei gestalten.

Repertoire

Die Auswahl der Musikstücke obliegt allein mir. Ich bin nicht verpflichtet, Publikumswünsche spontan zu erfüllen, auch wenn die Titel in meiner Repertoireliste stehen.

Besteht ein Veranstalter darauf, dass bestimmte Titel aus der Repertoireliste gespielt werden, muss er diese mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail bestellen.

Bezahlung

Die im Vorfeld schriftlich vereinbarte Gage wird üblicherweise am selben Abend nach dem Auftritt bar bezahlt. Bei Überweisung (Bankdaten stehen auf der Rechnung) verpflichtet sich der Veranstalter, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach dem Auftritt werden Verzugszinsen von 5 % p. a. verrechnet.

Alle Preise in Angeboten sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 13 %. Diese wird nur verrechnet, wenn der Veranstaltungsort in Österreich liegt. Für andere Länder wie Deutschland, die Schweiz oder Liechtenstein gilt der Nettopreis.

Handelt es sich nicht um eine künstlerische Tätigkeit (musikalische Darbietung), sondern um eine Dienstleistung wie Tontechnik oder Beschallung, beträgt die gesetzliche Mehrwertsteuer 20 %.

Für Abgaben an Verwertungsgesellschaften (AKM, GEMA usw.) ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.

Sonstiges

Der Veranstalter stellt mindestens eine Hilfe für das Aus- und Einladen zur Verfügung. Ist die Zufahrt zum Veranstaltungsort mit dem Auto nicht oder nur schwer möglich, informiert der Veranstalter rechtzeitig vorab über die Situation vor Ort. Das Umladen der Anlage vom Auto auf Lifte, Seilbahnen oder Ähnliches wird nach Aufwand verrechnet.